Norm
KSchG §1 Abs2Rechtssatz
Nicht Unternehmer ist ein Minderheitsgesellschafter, dessen Gesellschaftsbeteiligung eine bloße Finanzinvestition ist und der (daher) keinen relevanten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausübt. Die bloße Anlage von Kapital ist noch nicht unternehmerisches Handeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121109Im RIS seit
08.09.2006Zuletzt aktualisiert am
10.01.2022