Norm
ASVG §175Rechtssatz
"Eine altersentsprechende Abnützung ist keine krankhafte Veranlagung. Für die vorzunehmende Abgrenzung zwischen einer altersentsprechenden Abnützung und einem darüberhinausgehenden Vorschaden ist auf den durchschnittlichen Gesundheitszustand eines gleichaltrigen Versicherten "abzustellen"."
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000356Dokumentnummer
JJR_20060817_OLG0009_0100RS00077_06A0000_001