RS OGH 2006/8/17 10Rs77/06a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.08.2006
beobachten
merken

Norm

ASVG §175

Rechtssatz

"Eine altersentsprechende Abnützung ist keine krankhafte Veranlagung. Für die vorzunehmende Abgrenzung zwischen einer altersentsprechenden Abnützung und einem darüberhinausgehenden Vorschaden ist auf den durchschnittlichen Gesundheitszustand eines gleichaltrigen Versicherten "abzustellen"."

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000356

Dokumentnummer

JJR_20060817_OLG0009_0100RS00077_06A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten