RS OGH 2006/8/31 6Ob155/06x, 6Ob199/06t, 6Ob145/09f, 6Ob233/09x, 6Ob58/11i, 6Ob135/12i, 6Ob35/18t, 6

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.2006
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Norm

ABGB §154 E
PSG §17 Abs5

Rechtssatz

Eine Vereinbarung darf nach § 17 Abs 5 PSG nur genehmigt werden, wenn ihr Abschluss im Interesse der Privatstiftung liegt und somit deren Wohl entspricht. Es ist jedenfalls zu prüfen, ob durch das Rechtsgeschäft die Verfolgung des Stiftungszwecks und des Stifterwillens in Zukunft mit ausreichender Sicherheit gewährleistet oder das Funktionieren der Privatstiftung eingeschränkt sind, ob die Gefahr von Missbrauch oder Schädigung der Privatstiftung besteht und ob sonstige Interessen der Privatstiftung beeinträchtigt werden. Dabei ist kein strenger Maßstab zu Grunde zu legen. (Hier: Vereinbarung über die rechtsfreundliche Beratung und Vertretung der Privatstiftung durch ein Vorstandsmitglied.)

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 155/06x
    Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 155/06x
    Veröff: SZ 2006/126
  • 6 Ob 199/06t
    Entscheidungstext OGH 14.09.2006 6 Ob 199/06t
    Auch; Beisatz: Das Genehmigungsverfahren nach § 17 Abs 5 PSG ist jenem nach § 154 ABGB vergleichbar. Dieses sieht eine Beteiligung des (potenziellen) Vertragspartners am Verfahren nicht vor. (T1)
  • 6 Ob 145/09f
    Entscheidungstext OGH 16.10.2009 6 Ob 145/09f
    Vgl auch
  • 6 Ob 233/09x
    Entscheidungstext OGH 17.12.2009 6 Ob 233/09x
    Auch; Beisatz: Eine angebliche Treuhänderstellung eines Vorstandsmitglieds stellt keinen Grund dar, auf die Einhaltung des Verfahrens nach § 17 Abs 5 PSG zu verzichten. (T2)
  • 6 Ob 58/11i
    Entscheidungstext OGH 24.11.2011 6 Ob 58/11i
    Vgl
  • 6 Ob 135/12i
    Entscheidungstext OGH 27.02.2013 6 Ob 135/12i
    Vgl auch; Beisatz: § 17 Abs 5 PSG ist weder direkt noch analog auf Verträge zwischen einer Tochter-GmbH der Privatstiftung und Angehörigen von Mitgliedern des Stiftungsvorstands anzuwenden und gebietet auch nicht die analoge Anwendung eines in der Stiftungsurkunde enthaltenen Zustimmungsvorbehalts. (T3); Bem: Mit ausführlicher Darstellung der Lehre. (T4); Veröff: SZ 2013/24
  • 6 Ob 35/18t
    Entscheidungstext OGH 28.02.2018 6 Ob 35/18t
    Beis ähnlich wie T1; Beis ähnlich wie T3; Veröff: SZ 2018/19
  • 6 Ob 109/18z
    Entscheidungstext OGH 28.06.2018 6 Ob 109/18z
    Vgl auch; Beis wie T1
  • 6 Ob 151/20d
    Entscheidungstext OGH 25.11.2020 6 Ob 151/20d
    Beisatz: Die Frage der Genehmigung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und bildet daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage. (T5); Beisatz: Hier: Zum Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit in einem Mandatsvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei. (T6)
  • 6 Ob 45/22v
    Entscheidungstext OGH 06.04.2022 6 Ob 45/22v
    Vgl; Beis wie T5

Schlagworte

Genehmigung von Rechtsgeschäften; Privatstiftung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121199

Im RIS seit

30.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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