Norm
StGB §33Rechtssatz
Die Verwendung eines einer echten Waffe täuschend ähnlich sehenden Werkzeuges (Spielzeugpistole) bei Begehung des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB ist als erschwerend zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121147Im RIS seit
07.10.2006Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017