RS OGH 2006/9/27 9Ob83/06f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2006
beobachten
merken

Norm

ABGB §94
EO §290a

Rechtssatz

Die Exekutionsführung auf eine (einem anderen zustehende) Unterhaltsforderung hängt zwar nicht von ihrer gerichtlichen Geltendmachung ab, doch muss in der Drittschuldnerklage das Vorliegen eines Unterhaltsanspruchs schlüssig behauptet werden. Der Hinweis auf § 94 ABGB allein reicht im Allgemeinen (hier: getrennte Haushalte) nicht aus, weil die gesetzliche Regelung gegenüber der autonomen Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft subsidiär ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121279

Dokumentnummer

JJR_20060927_OGH0002_0090OB00083_06F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten