Norm
GMG §41Rechtssatz
§ 41 GMG iVm § 156 Abs 3 PatG erfassen zwar unmittelbar nur Verletzungsverfahren. Eine entsprechende Anwendung auf andere Verfahren, in denen die Nichtigkeit als Vorfrage zu beurteilen ist, liegt aber nahe, weil einander widersprechende Entscheidungen von Gerichten und Patentbehörden vermieden werden sollen, was auch außerhalb von Verletzungsverfahren von Bedeutung sein kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Unterbrechung, Verfahrensunterbrechung, Nichtigerklärung, GebrauchsmusterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121493Im RIS seit
28.10.2006Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013