RS OGH 2006/9/28 4Ob128/06m, 17Ob6/10x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2006
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Norm

GMG §41
PatG 1970 §156 Abs3

Rechtssatz

§ 41 GMG iVm § 156 Abs 3 PatG erfassen zwar unmittelbar nur Verletzungsverfahren. Eine entsprechende Anwendung auf andere Verfahren, in denen die Nichtigkeit als Vorfrage zu beurteilen ist, liegt aber nahe, weil einander widersprechende Entscheidungen von Gerichten und Patentbehörden vermieden werden sollen, was auch außerhalb von Verletzungsverfahren von Bedeutung sein kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 128/06m
    Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 128/06m
    Beisatz: Hier: Klage auf Lizenzgebühr. (T1); Veröff: SZ 2006/142
  • 17 Ob 6/10x
    Entscheidungstext OGH 31.08.2010 17 Ob 6/10x
    Auch; Beisatz: Eine analoge Anwendung (zumindest) auf Klagen, mit denen - gestützt auf die Nichtigkeit des Schutzrechts - die Feststellung des Nichtbestehens von Ansprüchen nach den §§ 147 ff PatG 1970 begehrt wird, ist daher geboten. (T2); Veröff: SZ 2010/105

Schlagworte

Unterbrechung, Verfahrensunterbrechung, Nichtigerklärung, Gebrauchsmuster

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121493

Im RIS seit

28.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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