Norm
ASVG §133 Abs2Rechtssatz
Allein die Zeitersparnis eines Versicherten durch die Durchführung der Thrombosetests zu Hause sowie die Vermeidung eines sonstigen Aufwandes oder allfälliger anderer Unannehmlichkeiten bei der Durchführung des wöchentlichen Thrombosetests in einer Arztordination, einem Laborinstitut oder einer Krankenanstalt sind keine durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckte Risiken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000358Dokumentnummer
JJR_20060928_OLG0009_0100RS00083_06H0000_001