RS OGH 2006/10/17 4Ob101/06s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2006
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Norm

AktG §195

Rechtssatz

Für die Anfechtung nach § 195 AktG ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit (nur) der protokollierte Wortlaut des angefochtenen Beschlusses maßgebend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121478

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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