RS OGH 2006/10/17 1Ob188/06p, 5Ob169/13h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2006
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Norm

ZPO §176
ZPO §396 B

Rechtssatz

Wenn eine Entscheidung über kontroversielle Standpunkte der Parteien nicht mehr zu treffen ist, bedarf es weder eines mündlichen Vortrags des eigenen Standpunkts, noch detaillierter mündlicher Anträge, sofern sich aus einem ohnehin mündlich gestellten Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteils klar und eindeutig ergibt, dass das schriftlich erstattete Vorbringen sowie die schriftlichen Anträge aufrecht erhalten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121534

Im RIS seit

16.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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