RS OGH 2006/10/18 9ObA131/05p

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Veröffentlicht am 18.10.2006
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Norm

VBG §33a

Rechtssatz

Der Anspruch des Dienstnehmers auf Sonderurlaub während der Kündigungsfrist wird nicht schon dann ausgeschlossen, wenn dieser einen Pensionsantrag stellen könnte. Die Ausnahme des § 33a Abs 2 VBG stellt vielmehr darauf ab, dass die vom Pensionsantrag abhängige Bescheinigung des Pensionsversicherungsträgers über die vorläufige Krankenversicherung bereits ausgestellt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121540

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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