Norm
VBG §33aRechtssatz
Der Anspruch des Dienstnehmers auf Sonderurlaub während der Kündigungsfrist wird nicht schon dann ausgeschlossen, wenn dieser einen Pensionsantrag stellen könnte. Die Ausnahme des § 33a Abs 2 VBG stellt vielmehr darauf ab, dass die vom Pensionsantrag abhängige Bescheinigung des Pensionsversicherungsträgers über die vorläufige Krankenversicherung bereits ausgestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121540Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009