RS OGH 2006/10/19 2Ob78/06v

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Veröffentlicht am 19.10.2006
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Norm

PHG §10

Rechtssatz

§ 10 Satz 2 PHG stellt klar, dass die in Satz 1 normierte Solidarhaftung mehrerer Haftpflichtiger für den nach dem Produkthaftungsgesetz Haftenden auch dadurch keine Änderung erfährt, dass noch weitere (natürliche oder juristische) Personen auf Grund anderer Bestimmungen, wie hier nach dem EKHG, ersatzpflichtig sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121397

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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