Norm
PHG §10Rechtssatz
§ 10 Satz 2 PHG stellt klar, dass die in Satz 1 normierte Solidarhaftung mehrerer Haftpflichtiger für den nach dem Produkthaftungsgesetz Haftenden auch dadurch keine Änderung erfährt, dass noch weitere (natürliche oder juristische) Personen auf Grund anderer Bestimmungen, wie hier nach dem EKHG, ersatzpflichtig sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121397Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009