RS OGH 2006/11/21 4Ob188/06k, 10Ob24/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2006
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Norm

ABGB §879 Abs3 E
KSchG §27d
KSchG allg
Wr BehindertenG §24

Rechtssatz

Heimunterbringung iSd § 24 Abs 1 WBHG ist eine Leistung der Sozialhilfe, auf die ein öffentlich-rechtlicher Rechtsanspruch besteht und über die mit Bescheid abgesprochen wird. Bedient sich der Sozialhilfeträger zur Heimunterbringung eines Dritten und vereinbart dieser mit dem Betroffenen über die Grundversorgung hinausgehende Zusatzleistungen, so tritt der Betroffene regelmäßig in eine privatrechtliche Beziehung zum Heimträger. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen des KSchG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Heimvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121569

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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