Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Heimunterbringung iSd § 24 Abs 1 WBHG ist eine Leistung der Sozialhilfe, auf die ein öffentlich-rechtlicher Rechtsanspruch besteht und über die mit Bescheid abgesprochen wird. Bedient sich der Sozialhilfeträger zur Heimunterbringung eines Dritten und vereinbart dieser mit dem Betroffenen über die Grundversorgung hinausgehende Zusatzleistungen, so tritt der Betroffene regelmäßig in eine privatrechtliche Beziehung zum Heimträger. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen des KSchG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
HeimvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121569Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009