Norm
KO §23Rechtssatz
Zur Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Kündigung durch den Masseverwalter nach § 23 KO im Fall eines Mitmietverhältnisses zulässig ist. Hier war darauf letztlich nicht einzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121533Dokumentnummer
JJR_20061128_OGH0002_0010OB00089_06D0000_001