RS OGH 2006/11/29 7Ob221/06k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2006
beobachten
merken

Norm

VersVG §6 Abs5 B4

Rechtssatz

§ 6 Abs 5 VersVG bezieht sich nur auf vereinbarte Obliegenheiten und greift dann nicht, wenn Vertragsklauseln sich darauf beschränken, gesetzlich angeordnete Obliegenheiten wiederzugeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121520

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten