- 7 Ob 201/05t
Beisatz: Hier: AGB-Klauseln eines Elektrounternehmens. (T1)
- 7 Ob 131/06z
Auch; Beisatz: Hier: Klauseln in Versicherungsbedingungen. (T2)
Veröff: SZ 2007/2
- 7 Ob 140/06y
Auch; Beis wie T2
- 7 Ob 23/07v
Auch
- 7 Ob 85/07m
Auch; Veröff: SZ 2007/69
- 1 Ob 224/06g
Vgl aber; nur: Der Oberste Gerichtshof ist auch zur Auslegung von AGB-Klauseln nicht "jedenfalls", sondern nur dann berufen, wenn die zweite Instanz Grundsätze höchstgerichtlicher Rechtsprechung missachtete oder für die Rechtseinheit und Rechtsentwicklung bedeutsame Fragen zu lösen sind. (T3)
Beisatz: Es genügt aber für die Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs nicht schon der Umstand, dass es an einer höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu gleichen oder ähnlichen Klauseln mangelt. (T4)
Beisatz: Hier: Verbandsklage hinsichtlich AGB-Klauseln in Wasserbezugsverträgen. (T5)
- 7 Ob 82/07w
Beisatz: Auch die Auslegung von in Versicherungsbedingungen enthaltenen Klauseln ist nur dann revisibel, wenn deren Wortlaut nicht so eindeutig ist, dass Auslegungszweifel verbleiben können. (T6)
- 3 Ob 72/07w
Vgl aber; nur T3; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Klausel in Allgemeinen Leasingbedingungen einer AG. (T7)
- 7 Ob 216/07a
Beis wie T6; Beisatz: Hier: Art 12.1 AStB. (T8)
- 7 Ob 227/07v
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Art 21. Pkt 2.1. AKHB 2004. (T9)
Beisatz: Dass Kollisionsschäden, die von einem (zumal schon drei Tage lang) vom Zugfahrzeug abgekoppelten Anhänger, der sich auf einem abschüssigen Straßenstück selbstädig in Bewegung setzt, verursacht werden, nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein Kraftfahrzeug zusammenhängen, liegt auf der Hand und kann nicht ernsthaft bezweifelt werden. (T10)
- 2 Ob 75/07d
nur T3; Beis wie T4
- 7 Ob 74/07v
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Art 1 Punkt 2.1 ABH 1996. (T11)
Beisatz: Die Einschränkung der Begriffe "Werkzeug" und "Schlüssel" auf eine "gewisse Körperlichkeit" erscheint schon angesichts der technischen Entwicklung überholt. Einbruchsdiebstahl "mit Werkzeugen oder schlossfremden und/oder widerrechtlich nachgemachten Schlüsseln" ist bei funkbetriebenem Garagentor auch mittels "falschem" Ultraschallöffner erfüllt. (T12)
- 7 Ob 259/07z
Auch; Beis wie T2
- 7 Ob 257/07f
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Art 7 Punkt 1.13. ARB 1995. (T13)
Bem: Siehe
RS0123174. (T14)
Veröff: SZ 2008/21
- 7 Ob 6/08w
Auch; Beis wie T2; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Art 1 Punkt 4 AEBS 1999. (T15)
Bem: Siehe
RS0123409. (T16)
- 10 Ob 47/08x
Vgl auch; Beisatz: Da Klauseln in AGB in aller Regel einen größeren Personenkreis betreffen, ist ihre Auslegung, sofern dazu nicht bereits eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliegt, revisibel, es sei denn, die betreffende Regelung wäre so eindeutig, dass nur eine Möglichkeit der Beurteilung in Betracht zu ziehen ist. (T17)
- 6 Ob 253/07k
Beisatz: Hier: AGB-Klausel eines Kreditunternehmens im Zusammenhang mit der gemäß
§ 6 Abs 1 Z 3 KSchG unzulässigen Zugangsfiktion. (T18)
- 7 Ob 189/08g
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Zu § 1 AVB. (T19)
- 2 Ob 210/08h
Entscheidungstext OGH 13.11.2008 2 Ob 210/08h
Vgl; Beis ähnlich wie T6; Beis ähnlich wie T7; Beis wie T4
- 3 Ob 278/08s
Beisatz: Hier: AGB-Klauseln bei einem Fremdwährungskredit. (T20); Beis wie T6
- 7 Ob 282/08h
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Hier: UVB 2000 und Progressionsklausel II. (T21)
- 10 Ob 70/07b
Vgl auch; Beis wie T17; Beisatz: Hier: AGB-Klauseln eines Kreditkartenunternehmens. (T22)
- 3 Ob 12/09z
Auch; Beisatz: Hier: AGB-Klauseln in Finanzierungsleasingverträgen. (T23)
- 6 Ob 128/09f
Vgl; nur T3; Beis wie T4; Beis wie T6; Beisatz: Warum eine Klausel intransparent ist, ist eine Rechtsfrage; diese haben die Gerichte umfassend zu beurteilen. (T24)
Bem: Hier: Verbandsklage hinsichtlich AGB-Klauseln einer Bank betreffend Sparbücher. (T25)
- 6 Ob 212/09h
Vgl auch; Bem: Hier: AGB-Klauseln in Bürgschaftsformularen eines Kreditunternehmens. (T26)
- 5 Ob 159/09g
Auch; Beis wie T23; Beisatz: Wenn die aufgeworfenen Fragen zur Zulässigkeit von Klauseln in AGB bereits durch höchstgerichtliche Entscheidungen geklärt sind, dann werfen unterschiedliche Formulierungen nicht per se eine erhebliche Rechtsfrage iSd
§ 502 Abs 1 ZPO auf. (T27)
- 3 Ob 35/10h
Beis wie T23; Beis wie T27
- 7 Ob 79/10h
Auch; Beis wie T6; Beis wie T17; Beisatz: Hier: Klausel F 610, Feuerversicherung, mit folgendem Wortlaut: "Nicht versichert sind Abbruchobjekte - ab Beantragung des Abbruches oder bei amtswegiger Verfügung ab Erhalt des Abbruchbescheides.". Es kann nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Klausel nur darauf ankommen, dass ein allfälliger Willensentschluss, das Gebäude abzureißen, durch einen entsprechenden Antrag des Versicherungsnehmers bei der Baubehörde objektiv zum Ausdruck gebracht wurde. Eine vom Kläger behauptete Mentalreservation bei der Anzeige des beabsichtigten Abbruchs an die Baubehörde ist daher unbeachtlich. (T28)
- 9 Ob 52/10b
Beis wie T17; Beisatz: Hier: Auflösungstatbestand der "Aufgabe oder Veräußerung des Geschäfts (Unternehmens)" nach Pkt 13.1 lit c der Allgemeinen Vertragsbedingungen für KFZ- und Mobilien-Leasing. (T29)
- 7 Ob 109/09v
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Verhältnis von § 7 Punkt I. (3) AUVB 95 und § 8 AUVG 95. (T30)
- 9 ObA 92/10k
Auch; nur: Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung, dass die Auslegung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmter Geschäftsbranchen, welche regelmäßig für eine größere Anzahl von Kunden und damit Verbrauchern bestimmt und von Bedeutung sind, eine erhebliche Rechtsfrage darstellt, sofern solche Klauseln bisher vom Obersten Gerichtshof noch nicht zu beurteilen waren. (T31)
Beis wie T17; Beisatz: Hier: Die in der Betriebsvereinbarung der Austrian Airlines AG vom 22. 12. 1994 über eine zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung normierte Nachschusspflicht. (T32)
- 10 Ob 25/09p
Auch
- 1 Ob 43/11x
nur T3; Beis wie T4; Beis wie T17
- 5 Ob 219/10g
Vgl aber; Beisatz: Auch in solchen Konstellationen ist im Einzelfall das Vorliegen der Voraussetzungen des
§ 502 Abs 1 ZPO zu prüfen. (T33)
- 3 Ob 168/12w
Entscheidungstext OGH 17.10.2012 3 Ob 168/12w
- 7 Ob 64/12f
Entscheidungstext OGH 19.12.2012 7 Ob 64/12f
Beis wie T2; Auch Beis wie T17; Beisatz: Hier: Klauseln in den AGB einer Bank, die für ihre "Kapitalsparbuch"-Verträge Abweichungen von § 32 Abs 7 und Abs 8 BWG enthielten (Verzinsung; Zahlungen vor Fälligkeit gebundener Spareinlagen). (T34)
- 6 Ob 19/13g
Entscheidungstext OGH 27.02.2013 6 Ob 19/13g
Vgl
- 4 Ob 62/13s
Entscheidungstext OGH 23.05.2013 4 Ob 62/13s
nur T3; Beisatz: Hier: Klausel im Rahmen eines Vergabeverfahrens zur Neuerrichtung eines Fernheizwerks. (T35)
- 7 Ob 148/13k
Entscheidungstext OGH 16.10.2013 7 Ob 148/13k
nur T3; Auch Beis wie T6
- 7 Ob 130/13p
Entscheidungstext OGH 16.10.2013 7 Ob 130/13p
nur T3; Beis wie T6; Beisatz: Hier: § 2 Abs 5 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung 1995 idF 2011. (T36)
- 7 Ob 3/14p
Entscheidungstext OGH 26.02.2014 7 Ob 3/14p
Auch
- 9 Ob 56/13w
Entscheidungstext OGH 29.01.2014 9 Ob 56/13w
Vgl auch; Beis wie T17
- 4 Ob 66/14f
Entscheidungstext OGH 20.05.2014 4 Ob 66/14f
Vgl auch; Beis wie T35
- 7 Ob 109/14a
Entscheidungstext OGH 10.09.2014 7 Ob 109/14a
Auch; Beisatz: Der Oberste Gerichtshof ist zur Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nicht "jedenfalls", sondern nur dann berufen, wenn das Berufungsgericht höchstgerichtliche Rechtsprechung missachtet hat oder für die Rechtseinheit und Rechtsentwicklung bedeutsame Fragen zu lösen sind. (T37)
- 7 Ob 144/14y
Entscheidungstext OGH 17.09.2014 7 Ob 144/14y
Auch; nur T3; Beis wie T6; nur T31
- 7 Ob 106/14k
Entscheidungstext OGH 29.10.2014 7 Ob 106/14k
Auch; Beis wie T17
- 7 Ob 185/14b
Entscheidungstext OGH 10.12.2014 7 Ob 185/14b
Beis wie T6; Beis wie T37
- 7 Ob 16/15a
Entscheidungstext OGH 18.02.2015 7 Ob 16/15a
Auch; Beis wie T37
- 6 Ob 162/15i
Entscheidungstext OGH 23.09.2015 6 Ob 162/15i
Beis wie T27
- 4 Ob 135/15d
Entscheidungstext OGH 22.09.2015 4 Ob 135/15d
Vgl; nur T3; Beis wie T4
- 7 Ob 48/15g
Entscheidungstext OGH 02.09.2015 7 Ob 48/15g
Beis wie T6
- 6 Ob 21/16f
Entscheidungstext OGH 30.03.2016 6 Ob 21/16f
Auch; nur T3; Beis wie T4
- 3 Ob 73/16f
Entscheidungstext OGH 18.05.2016 3 Ob 73/16f
Auch; Beis wie T27; Beis wie T34
- 6 Ob 139/16h
Entscheidungstext OGH 27.09.2016 6 Ob 139/16h
Beisatz: Die bloße Häufigkeit der verwendeten Klauseln allein vermag die Zulässigkeit der Revision hingegen noch nicht zu begründen (so schon
4 Ob 88/05b). (T38)
- 4 Ob 210/16k
Entscheidungstext OGH 22.11.2016 4 Ob 210/16k
Vgl auch; nur T3; Beis wie T4
- 6 Ob 242/15d
Entscheidungstext OGH 22.12.2016 6 Ob 242/15d
- 1 Ob 191/16v
Entscheidungstext OGH 23.11.2016 1 Ob 191/16v
nur T3; Beis wie T4; Beis wie T6; Beis wie T17; Beis wie T37; Beisatz: Der Umstand allein, da