RS OGH 2006/12/12 15Os69/06w, 14Os89/15t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2006
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Norm

StGB §2

Rechtssatz

Strafbarkeit wegen Unterlassens aufgrund des Ingerenzprinzips kommt nur dann in Frage, wenn das aktive Tun mangels Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit oder Schuld straflos bleibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121778

Im RIS seit

11.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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