RS OGH 2006/12/19 4Ob230/06m, 10Ob66/07i, 7Ob31/13d, 4Ob112/15x

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Veröffentlicht am 19.12.2006
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Norm

IPRG §48 Abs1

Rechtssatz

Die Schutzwirkung bei Verletzung vertraglicher Schutzpflichten zugunsten Dritter beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung; bei Verletzung solcher Verträge ist daher deliktisch anzuknüpfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121565

Im RIS seit

18.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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