Norm
AlVG §27Rechtssatz
Bei vereinbarter Altersteilzeit sind Erkrankungen in der Zeitausgleichsphase ohne Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis und begründen keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121539Im RIS seit
19.01.2007Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015