Norm
AEUV Lissabon ARt63Rechtssatz
§ 5 Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz ordnet eine dem Grunderwerb vorangehende, materielle Kontrolle an, die vom EuGH als nicht gemeinschaftsrechtskonform angesehen wird, wenn die Möglichkeit des gelinderen Mittels einer Nachprüfung besteht. Daraus folgt die Unanwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmung über die Vorlagepflicht einer Negativbestätigung in der Versteigerungstagsatzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121587Im RIS seit
20.01.2007Zuletzt aktualisiert am
18.05.2010