RS OGH 2007/1/9 13R5/07v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.2007
beobachten
merken

Norm

KO §174
KO §173a
KO §213

Rechtssatz

Im Konkursverfahren treten die Folgen der Zustellung bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung in der Insolvenzdatei ungeachtet einer individuellen Zustellung ein, sofern die öffentliche Bekanntmachung im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist. Das ist zB bei der Beendigung des Abschöpfungsverfahrens der Fall.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Beendigung des Abschöpfungsverfahrens; öffentliche Bekanntmachung; Schuldenregulierungsverfahren; Rekursfrist;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2007:RES0000120

Dokumentnummer

JJR_20070109_LG00309_01300R00005_07V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten