Norm
StPO §292Rechtssatz
Amtswegiges Vorgehen des Obersten Gerichtshofes anlässlich einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kommt in Betreff eines von dieser nicht angefochtenen Urteils nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121618Im RIS seit
21.02.2007Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016