RS OGH 2007/1/23 11Os104/04, 24Ds1/19k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2007
beobachten
merken

Norm

StPO §249 Abs1
StPO §281 Abs1 Z3

Rechtssatz

Eine allfällige Verletzung des § 249 Abs 1 StPO in der Form der Gewährung eines Fragerechtes auch an einen von der Privatbeteiligten mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragten Zeugen bewirkt keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121737

Im RIS seit

22.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten