RS OGH 2007/1/31 7Ob153/06k, 7Ob262/07s, 7Ob59/17b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2007
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Norm

ABH 2010 Art6.5
AVB Versicherung von Betrieben - ABVB 2002/I Teil F Art15.2

Rechtssatz

Teil F Art 15.2 ABVB 2002/I ist eine sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel. Auch mit einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt ist der Eigentumserwerb und damit die Wiederbeschaffung ausreichend gesichert. Ist die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) einmal ausreichend sichergestellt, wird der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Bezahlung des Neuwertes fällig. Dieser fällig gewordene Anspruch besteht auch dann, wenn sich später (hier: vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz) herausstellen sollte, dass trotz Sicherstellung in der Folge die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) unterbleibt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 153/06k
    Entscheidungstext OGH 31.01.2007 7 Ob 153/06k
    Veröff: SZ 2007/12
  • 7 Ob 262/07s
    Entscheidungstext OGH 12.12.2007 7 Ob 262/07s
    Vgl; nur: Ist die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) einmal ausreichend sichergestellt, wird der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Bezahlung des Neuwertes fällig. (T1)
    Beisatz: Hier: Art 6.5 ABH 2002. (T2)
  • 7 Ob 59/17b
    Entscheidungstext OGH 27.09.2017 7 Ob 59/17b
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121821

Im RIS seit

02.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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