Norm
AMG §59 Abs9Rechtssatz
Ein nationales Verbot des Arzneimittelversandhandels ist nach der EuGH-Entscheidung C-322/01 (Doc Morris) mit dem Gemeinschaftsrecht soweit vereinbar, als die Arzneimittel im Wohnsitzstaat des Bestellers verschreibungspflichtig sind. Soweit sich das Versandhandelsverbot des Arzneimittelgesetzes auf in Österreich zugelassene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bezieht, widerspricht es dem Gemeinschaftsrecht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
rezeptfrei, Warenverkehrsfreiheit, Maßnahme gleicher Wirkung, ParallelimportEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121930Im RIS seit
15.03.2007Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012