RS OGH 2007/2/13 4Ob242/06a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2007
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Norm

UWG §2 A4
UWG §2 B
UWG §2 D1

Rechtssatz

Bei Produkten, die schon ihrem Wesen nach zum wiederholten Einsatz bestimmt sind und bei denen unter Teilen der angesprochenen Verbraucherkreise ein reger Informationsaustausch über ihre Einsatzmöglichkeiten stattfindet (hier: Pflanzenschutzmittel), sind irreführende Angaben auch dann von wettbewerblicher Relevanz, wenn sie sich nicht auf dem Produkt oder seiner Verpackung, sondern in einer dem Produkt angeklebten gefalteten Gebrauchsanweisung befinden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121784

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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