Norm
UWG §2 A4Rechtssatz
Bei Produkten, die schon ihrem Wesen nach zum wiederholten Einsatz bestimmt sind und bei denen unter Teilen der angesprochenen Verbraucherkreise ein reger Informationsaustausch über ihre Einsatzmöglichkeiten stattfindet (hier: Pflanzenschutzmittel), sind irreführende Angaben auch dann von wettbewerblicher Relevanz, wenn sie sich nicht auf dem Produkt oder seiner Verpackung, sondern in einer dem Produkt angeklebten gefalteten Gebrauchsanweisung befinden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121784Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009