Norm
AMG §53Rechtssatz
Ein nationales Werbeverbot für den Versandhandel mit Arzneimitteln, die im betreffenden Mitgliedstaat nur in Apotheken verkauft werden dürfen, steht dem Gemeinschaftsrecht entgegen, soweit dieses Werbeverbot nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel betrifft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
rezeptfrei, Warenverkehrsfreiheit, Maßnahme gleicher Wirkung, ParallelimportEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121931Im RIS seit
15.03.2007Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012