RS OGH 2007/2/21 21R53/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2007
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Norm

ABGB §1333 Abs2
UGB §352

Rechtssatz

Bei bloßer Verletzung vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten zugunsten Dritter, die anch neuerer RSp und Lehre unmittelbar auf dem Gesetz beruhen, ist der daraus resultierende Schadenersatzanspruch des Dritten niemals ein solcher zwischen Unternehmern aus dem Unternehmergeschäft im Sinn des § 1333 Abs. 2 ABGB und daher nicht nach dieser Gesetzesstelle zu verzinsen (hier: Kabelschaden).

Aktivzitate: SZ 69/258

5 R 46/06f des OLG Wien (UV)

4 Ob 203/00g

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2007:RSP0000065

Dokumentnummer

JJR_20070221_LG00199_02100R00053_07P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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