Norm
ABGB §1333 Abs2Rechtssatz
Bei bloßer Verletzung vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten zugunsten Dritter, die anch neuerer RSp und Lehre unmittelbar auf dem Gesetz beruhen, ist der daraus resultierende Schadenersatzanspruch des Dritten niemals ein solcher zwischen Unternehmern aus dem Unternehmergeschäft im Sinn des § 1333 Abs. 2 ABGB und daher nicht nach dieser Gesetzesstelle zu verzinsen (hier: Kabelschaden).
Aktivzitate: SZ 69/258
5 R 46/06f des OLG Wien (UV)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2007:RSP0000065Dokumentnummer
JJR_20070221_LG00199_02100R00053_07P0000_001