Norm
WEG §18Rechtssatz
Zur Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen hinsichtlich von der allgemeinen Benützung dienenden Parkflächen auf im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaften ist nicht nur jeder Wohnungseigentümer, sondern auch die Eigentümergemeinschaft aktivlegitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2007:RFE0000168Dokumentnummer
JJR_20070222_LG00929_00300R00041_07P0000_001