RS OGH 2007/2/27 10ObS16/07m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2007
beobachten
merken

Norm

GSVG idF StrukturanpassungsG BGBl 1995/297 §131 Abs2

Rechtssatz

Folgeprovisionen eines Versicherungsmaklers aus in seiner aktiven Zeit abgeschlossenen Verträgen führen nicht zum Wegfall des Anspruches auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121829

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten