Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Die Heranziehung der letzten drei, vor der Unterhaltsbemessung durch das Erstgericht liegenden, abgeschlossenen Wirtschaftsjahre kann das Bild der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners verfälschen, würde doch im vorliegenden Fall dem geringeren Einkommen in der Phase des Unternehmensaufbaus ein viel zu hohes Gewicht für die Zukunft beigemessen. Es ist dann vielmehr von einer gesicherten Erwerbsbasis mit steigenden Einnahmen auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121842Im RIS seit
29.03.2007Zuletzt aktualisiert am
13.12.2017