Norm
DSt 1990 §3Rechtssatz
Eine Verletzung von Treuepflichten durch einen Rechtsanwalt ist so schwerwiegend, dass Vorgehen gemäß § 3 DSt, wie auch der bloße Ausspruch eines Verweises nicht in Frage kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122047Im RIS seit
18.04.2007Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012