Norm
ZPO §502 HI2Rechtssatz
Ob ein Firmenschlagwort Unterscheidungskraft besitzt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und verwirklicht - grobe Fehlbeurteilung ausgenommen - keine erhebliche Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
Schlagworte
rein beschreibend, deskriptiv, erhebliche RechtsfrageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121895Im RIS seit
19.04.2007Zuletzt aktualisiert am
18.12.2020