RS OGH 2007/3/20 17Ob3/07a, 17Ob27/07f, 17Ob4/08z, 17Ob10/08g, 17Ob27/08g, 4Ob102/12x, 4Ob16/15d, 4O

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Veröffentlicht am 20.03.2007
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Norm

ZPO §502 HI2
MSchG §4 Abs1 Z4
UWG §9 Abs1 B1
UWG §9 Abs1 C1

Rechtssatz

Ob ein Firmenschlagwort Unterscheidungskraft besitzt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und verwirklicht - grobe Fehlbeurteilung ausgenommen - keine erhebliche Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

Schlagworte

rein beschreibend, deskriptiv, erhebliche Rechtsfrage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121895

Im RIS seit

19.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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