Norm
StVG §12 Abs5 5Rechtssatz
Auch der Lenker eines einspurigen Fahrzeuges, der gemäß § 12 Abs 5 StVO rechts an einer Kolonne vorfährt, muss dann, wenn er bemerkt, dass sich die Kolonne vor ihm in Bewegung setzt, sein Fahrzeug nicht zum Stillstand bringen. Er muss vielmehr seine Geschwindigkeit solchermaßen an die Kolonne anpassen, dass er, sobald er ein Fahrzeug der Kolonne erreicht, das sich in Bewegung zu setzen beginnt, nicht schneller fährt als die schon in Bewegung befindlichen zweispurigen Fahrzeuge der Kolonne.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121844Dokumentnummer
JJR_20070323_OGH0002_0020OB00262_05A0000_001