RS OGH 2007/4/12 2Ob52/07x, 2Ob114/13y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2007
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Norm

ZPO §411 H
ZPO §462 Abs1

Rechtssatz

Es begründet keinen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot, wenn bei Anfechtung durch beide Parteien nur einer Berufung Folge gegeben wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 52/07x
    Entscheidungstext OGH 12.04.2007 2 Ob 52/07x
  • 2 Ob 114/13y
    Entscheidungstext OGH 23.10.2013 2 Ob 114/13y
    Vgl; Beisatz: Ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot in zweiter Instanz, der als Nichtigkeit geltend zu machen ist, kann sich nur aus dem Vergleich der Sprüche des Erst? und des Berufungsurteils in Verbindung mit den Berufungsanträgen ergeben. (T1)

Schlagworte

reformatio in peius

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122111

Im RIS seit

12.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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