Norm
KO §28 Z2Rechtssatz
Eine (bestimmte) Gläubigerstellung des Anfechtungsgegners wird nicht gefordert. Auch der Gläubiger einer vom Konkurs ausgeschlossenen Forderung kann demnach Anfechtungsgegner sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122029Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009