RS OGH 2007/4/17 10Ob28/07a, 3Ob33/09p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.2007
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Norm

JN §37 ff

Rechtssatz

Der Ablehnung eines Amtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft auf Aktenübersendung durch das Pflegschaftsgericht kommt ungeachtet des Umstandes, dass diese Entscheidung in Beschlussform ergangen ist, nicht die Qualität einer gerichtlichen Entscheidung, die im Rechtsmittelweg bekämpfbar wäre, zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122053

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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