RS OGH 2007/5/2 20R38/07y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2007
beobachten
merken

Rechtssatz

Der "Grundbetrag der Familienbeihilfe" iSd § 382a Abs 2 EO umfasst auch den Alterszuschlag, nicht aber die Zuschläge aufgrund der Geschwisterstaffelung nach § 8 Abs 3 FamLAG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundbetrag; Alterszuschlag; Geschwisterstaffelung; Familienbeihilfe; einstweiliger Unterhalt; einstweilige Verfügung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2007:RES0000126

Dokumentnummer

JJR_20070502_LG00309_02000R00038_07Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten