RS OGH 2007/5/8 5Ob55/07k, 5Ob85/11b

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Veröffentlicht am 08.05.2007
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Norm

WEG 2002 §24 Abs1
WEG 2002 §24 Abs6
WEG 2002 §52 Abs1 Z4

Rechtssatz

Die Behauptung eines Irrtums bei der Stimmabgabe schließt das Vorbringen in sich, dass insoweit eine gültige Stimmabgabe für den bekämpften Beschluss nicht vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122083

Im RIS seit

07.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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