RS OGH 2007/5/21 8ObS11/07m

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Veröffentlicht am 21.05.2007
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Norm

AngG §23 Abs1
AngG §23 Abs1a
MuttSchG §15e
VKG §76

Rechtssatz

Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung in vor 1.1.2003 begründeten Arbeitsverhältnissen, die gemäß § 15e Abs 1 MuttSchG (§ 7b Abs 1 VKG) neben dem karenzierten Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber ausgeübt wurde, sind für die Berechnung der Abfertigungsanwartschaftsdauer nicht heranzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122107

Dokumentnummer

JJR_20070521_OGH0002_008OBS00011_07M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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