RS OGH 2007/5/22 4Ob43/07p, 4Ob83/13d, 4Ob17/18f, 4Ob168/19p, 4Ob239/19d, 4Ob72/21y

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Veröffentlicht am 22.05.2007
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Norm

Verordnung (EG) Nr 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 32002R0006 GGVO Art6
Verordnung (EG) Nr 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 32002R0006 GGVO Art10

Rechtssatz

Der informierte Benutzer unterscheidet sich durch ein gewisses Maß an Kenntnissen und Aufgeschlossenheit für Designfragen vom „durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren- oder Dienstleistungen, wenn auch nicht Wissen und Fähigkeiten eines Fachmanns anzulegen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122068

Im RIS seit

21.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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