Norm
KO §6 Abs1Rechtssatz
Raten für die Jahreskarte der Wiener Linien bis zur Konkurseröffnung sind Konkursforderungen und unterliegen der Prozesssperre, Raten nach Konkurseröffnung jedoch Masseforderungen, die gegen den Masseverwalter oder die Masse, vertreten durch den eigenverwaltenden Gemeinschuldner, zu richten sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
JahresnetzkarteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000115Im RIS seit
12.02.2015Zuletzt aktualisiert am
13.02.2015