Norm
GmbHG §20 Abs1Rechtssatz
Vor Maßnahmen iSd § 35 Abs 1 GmbHG hat der Geschäftsführer der GmbH die Zustimmung der Gesellschafter einzuholen. Zu diesen Maßnahmen gehören auch außergewöhnliche Geschäfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122187Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009