RS OGH 2007/5/30 7Ob40/07v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2007
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Norm

VersVG §67
VK 2002 Art10

Rechtssatz

Art 10 VK 2002 kann nicht so ausgelegt werden, dass in jedem Fall auch der Reparaturunternehmer, der anlässlich einer durchzuführenden Reparatur eine Probefahrt unternehmen lässt, vom KFZ-Kaskoversicherer seines Kunden nicht im Regressweg für einen bei der Probefahrt entstandenen Schaden am Kraftfahrzeug herangezogen werden kann (mit ausführlicher Begründung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122127

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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