RS OGH 2007/6/5 10Ob67/06k, 5Ob64/10p, 2Ob22/12t, 2Ob131/12x, 7Ob232/13p, 4Ob229/13z, 7Ob53/14s, 7Ob

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Veröffentlicht am 05.06.2007
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Norm

KSchG §6 Abs3

Rechtssatz

Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 KSchG sind unklare und unverständliche Vertragsbestimmungen unwirksam. Eine geltungserhaltende Reduktion einer solchen Klausel findet damit auch im Individualprozess nicht statt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122168

Im RIS seit

05.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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