Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Das im vorliegenden Fall zu beurteilende Tätigwerden des Klägers (Schneiden einer Hecke unter einer Hochspannungsleitung, um den technisch notwendigen Abstand zu wahren) entspricht nicht einer betrieblichen Tätigkeit, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122173Dokumentnummer
JJR_20070605_OGH0002_010OBS00060_07G0000_001