RS OGH 2007/6/12 4Ob11/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2007
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Norm

UrhG §76d
EG-RL 96/9/EG - Datenbankrichtlinie 31996L0009 Art3

Rechtssatz

Ziel des Schutzrechtes sui generis ist es, einen Anreiz für die Einrichtung von Systemen für die Speicherung und die Verarbeitung vorhandener Informationen zu geben und nicht für das Erzeugen unabhängiger Elemente, die später in einer Datenbank zusammengestellt werden können.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Investitionsschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122223

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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