Norm
UrhG §76dRechtssatz
Ziel des Schutzrechtes sui generis ist es, einen Anreiz für die Einrichtung von Systemen für die Speicherung und die Verarbeitung vorhandener Informationen zu geben und nicht für das Erzeugen unabhängiger Elemente, die später in einer Datenbank zusammengestellt werden können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
InvestitionsschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122223Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009