Norm
ABGB §1324 E4Rechtssatz
Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angehörigen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert erfordert weder eine Anwesenheit des Angehörigen des Getöteten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SchockschadenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122285Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009