RS OGH 2007/6/14 2Ob105/07s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.2007
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Norm

AktG §239
UmwG §1

Rechtssatz

Im Gegensatz zur „formwechselnden Umwandlung" führt die im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelte übertragende Umwandlung zum Untergang der umgewandelten Kapitalgesellschaft und zur Übertragung ihres Vermögens auf das Nachfolgeunternehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122412

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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