Norm
StGB §28 CaRechtssatz
Selbständige Taten im Sinn des § 232 Abs 2 StGB sind nach Maßgabe einzelner Übernahmen voneinander abzugrenzen. Zahl sowie Nennwert der von ein- und derselben Übernahme betroffenen Falsifikate stellen keine entscheidende Tatsache dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122323Im RIS seit
20.07.2007Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017