Norm
ABGB §862aRechtssatz
Ein Telefax reist auf Gefahr des Versenders. Anderes gilt nur bei einer erwiesenen Störung des Empfangsgeräts, weil diese in den Risikobereich des Empfängers fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122204Im RIS seit
21.07.2007Zuletzt aktualisiert am
27.05.2011